
Entschuldigungsregelung
Kann Ihr Kind aus triftigem Grund am Unterricht nicht teilnehmen, so verständigen Sie uns bitte am Tag des Fehlens telefonisch noch vor Unterrichtsbeginn. Die schriftliche Entschuldigung geben Sie Ihrem Kind bei Wiedererscheinen mit.
Beurlaubung
Beurlaubungen vom Schulbesuch können unter der Angabe von Grund und Dauer durch die Erziehungsberechtigten wir folgt beantragt werden:
- für 1-2 Stunden bei der Lehrkraft des Faches
- für 1-2 Tage bei der Klassenlehrerin
- ab 3 Tagen oder unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien bei der Schulleitung