Entschuldigungsregelung

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes (z.B. Krankheit) und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich telefonisch mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Die schriftliche Entschuldigung ist bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs, spätestens jedoch am 3. Werktag nach der fernmündlichen Entschuldigung nachzureichen.

Beim Auftreten übertragbarer Krankheiten bleiben die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes […] unberührt.

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Beurlaubung

Beurlaubungen vom Schulbesuch können unter der Angabe von Grund und Dauer durch die Erziehungsberechtigten wir folgt beantragt werden:

  • für 1-2 Stunden bei der Lehrkraft des Faches
  • für 1-2 Tage bei der Klassenlehrerin
  • ab 3 Tagen oder unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien bei der Schulleitung

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